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VG Frankfurt/Main, 16.03.2006 - 3 E 2239/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.06.2002 - 3 E 2239/99
- VG Frankfurt/Main, 01.07.2002 - 3 E 2239/99
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2006 - 3 E 2239/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.03.2006 - 3 E 2239/99
Dies ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Gerichts aus dem Sinn und Zweck von § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, der die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnet, um im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen, weil der ortsnahe Sozialhilfeträger schneller als der ortsferne in der Lage ist, die erforderlichen Ermittlungen, insbesondere zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfesuchenden, vorzunehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.1994 - FEVS 45, 138 (140).